Versorgung mit einer elektronischen Kommunikationshilfe
From REHAkids Wiki
1. Notwendigkeit eines Talkers feststellen
Ansprechpartner: Frühförderung, Kindergarten, Schule, Logopädie
Es gibt leider noch in vielen Einrichtungen Widerstände, die damit begründet werden, dass ein Kind durch einen Talker zu faul zum Sprechen lernen wird. Das ist wissenschaftlich widerlegt! Kinder werden durch Talker zum Sprechen motiviert und angeregt.
2.Beratung über Talkermodell
Ansprechpartner: Beratungsstellen isaac, Talkervertriebe
Anrufen, Termin vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos. Zu der Beratung möglichst viele an der Entwicklung des Kindes Beteiligter einladen.
3. Testen des ausgesuchten Modells (nicht zwingend notwendig, aber hilfreich für die Bewilligung)
Ansprechpartner: Beratungsstellen isaac, Talkervertriebe
Über einen gewissen Zeitraum sollte das Gerät im Alltag getestet werden. Einige Firmen bieten auch kostenlose Testphasen an, bei anderen muss gezahlt werden. Dies sollte die Krankenkasse übernehmen. Dies ist manchmal schwierig. Hierzu bei der Kasse deutlich machen, dass nur so eine Fehlinvestition (von u.U. mehreren tausend Euro) vermieden werden kann. Die Leihgebühr wird in der Regel außerdem beim Talkerpreis (bei tatsächlicher Anschaffung) angerechnet.
4. Rezept vom Arzt
Ansprechpartner: Kinderarzt, SPZ, HNO – Arzt
Auf dem Rezept sollte der genaue Talkername stehen und immer der Zusatz „+ Zubehör“. Einige Ärzte scheuen sich, solche Rezepte auszustellen, weil sie die Notwendigkeit nicht anerkennen. Hier helfen die Mitarbeiter der Talkervertriebe meist weiter.
5. Stellungnahme
Ansprechpartner: Heil-/Sonderpädagoge aus Frühförderung, Kindergarten oder Schule, Logopäde, evtl. Psychologe/ SPZ
Die Stellungnahme entscheidet häufig über die Bewilligung. Es ist also sorgfältig auszuwählen, wer diese schreibt. Erfolgte eine Testphase, sollte derjenige die Stellungnahme formulieren, der das Kind dabei begleitet hat. Nach meinen Erfahrungen ist wichtig, darzustellen, dass der Umgang mit Talkern ausführlich getestet wurde. Hier sollte sehr genau aufgeführt werden, wie das Kind mit dem Gerät gearbeitet hat. Weiterhin sind die Behinderung und die Einschränkung der Kommunikation darzustellen. Für die Sachbearbeiter der Kassen ist es außerdem hilfreich, Intelligenzleistungen darzustellen. Eine häufige Ablehnung ist nämlich, dass ein Kind das Gerät wegen geistiger Einschränkung nicht bedienen kann. Für das Zubehör sollte eine kurze Begründung erfolgen. Auch bei der Stellungnahme wird man von Beratungsstellen und den Mitarbeitern der Talkerbetriebe unterstützt. Beispiel Stellungnahme
6. Einreichen bei der Kasse
Ansprechpartner: Krankenkasse
Das Rezept, die Stellungnahme und der Kostenvoranschlag für das Gerät werden bei der Kasse eingereicht.
7. Widerspruch (zum Glück nicht immer notwendig!)
Ansprechpartner: Krankenkasse, Person, die Stellungnahme geschrieben hat
Bei Ablehnung muss von der Kasse eine schriftliche Begründung erfolgen. Hierzu schriftliche Stellungnahmen von Fachpersonal beziehen, evtl. auch weitere Fachleute ins Boot holen.
8. Genehmigung und Einweisung
Ansprechpartner: Talkervertrieb
Hat die Kasse den Talker genehmigt, teilt sie dies dem Talkervertrieb und dem Versicherten mit. Der Talker wird dann an den Versicherten geschickt. Bei komplexen Geräten wird ein mehrstündiger Einweisungstermin vereinbart. Hier darauf achten, dass wieder viele an der Entwicklung beteiligter Personen anwesend sind.
