Steuerfreibeträge nach Höhe des GdB
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Je nach Höhe des Grades der Behinderung (GdB) stehen einem unterschiedlich hohe jährliche Steuerfreibeträge zu.
Einstufung der Steuerfreibeträge
- GdB 30 - 310 €
- GdB 40 - 430 €
- GdB 50 - 570 €
- GdB 60 - 720 €
- GdB 70 - 890 €
- GdB 80 - 1.060 €
- GdB 90 - 1.230 €
- GdB 100 - 1.420 €
- Bei Merkzechen H und / oder Bl beträgt der Steuerfreibetrag 3.700 € - unabhängig vom GdB
- Grund: Bei Hilflosigkeit und Blindheit liegen außergewöhnliche Belastungen vor.
