Persönliches Budget
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Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, bei der der/die LeistungsnehmerIn statt Sach- und Dienstleistungen ein Budget (also einen festgelegten Geldbetrag) erhalten. Mit diesem können sie selbst den indidviduellen Bedarf an Hilfen bezahlen. Man kann dabei auswählen, welche Teilgebiete man als Persönliches Budget und welche weiter als Sach-/Dienstleistung erhalten möchte. Wenn mehrere Stellen beteiligt sind, spricht man von einer trägerübergreifenden Komplexleistung.
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Leistungsträger
Von folgenden Stellen können Leistungen zum Erstellen eines persönlichen Budgets erbracht werden.
- Arbeitsamt
- Integrationsamt
- Jugendamt
- Krankenkasse
- Kriegsopferversorgung und- fürsorge
- Pflegekasse
- Rentenversicherung, Träger der Alterssicherung der Landwirte
- Sozialamt
- Unfallversicherung
budgetfähige Leistungen
- Leistungen zur Teilhabe (z.B. Integrationshelfer, Begleitung in Schule/Kindergarten durch (Kinder-)KrankenpflegerIn für Grund- und/oder Behandlungspflege, usw.)
- die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarf beziehen und als Geldleistungen oder Gutscheine erbracht werden können.
Praktisches Vorgehen
Man stellt einen Antrag bei einem der beteiligten Leistungsträger oder an eine der trägerübergreifenden Servicestellen. Alle beteiligten Träger werden angeschrieben, ein/e "Beauftragte/r" bestimmt und ein gemeinsames Gespräch durchgeführt. Darin wird eine Zielvereinbarung getroffen, welche ein Vertrag zwischen allen Beteiligten ist und festlegt, für welche Leistungen das Budget und in welcher Höhe gezahlt wird. Daraud wird ein schriftlicher Bescheid erstellt durch den/die Beauftragte/n. Es folgt die Überweisung des festgelegten Betrags im Voraus für einen definierten Zeitraum (z.B. ein Monat), womit der/die Leistungsnehmer/in die notwendigen Hilfen oder Materialien bezahlt.
