Kurzzeitpflege
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Kurzzeitpflege meint die vollstationäre Unterbringung eines Pflegebedürftigen für eine kurze Zeit. Diese darf den Zeitraum von 4 Wochen (28 Tage) pro Kalenderjahr und den Gesamtbetrag von 1470 € nicht überschreiten. Die Einrichtungen müssen eine Zulassung für Kurzzeitpflege haben oder auch für Kinder unter 18 Jahren in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder anderen geeigneten Einrichtungen.
Leistungen (mit Kostenträger)
- pflegebedingte Aufwendungen (Pflegekasse)
- Aufwendungen der sozialen Betreuung (Pflegekasse)
- Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (gesetzliche Krankenkasse)
Nicht übernommen werden andere Leistungen für z.B.
- Unterbringung
- Verpflegung
