Kurzzeitpflege

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Kurzzeitpflege meint die vollstationäre Unterbringung eines Pflegebedürftigen für eine kurze Zeit. Diese darf den Zeitraum von 4 Wochen (28 Tage) pro Kalenderjahr und den Gesamtbetrag von 1470 € nicht überschreiten. Die Einrichtungen müssen eine Zulassung für Kurzzeitpflege haben oder auch für Kinder unter 18 Jahren in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder anderen geeigneten Einrichtungen.

Leistungen (mit Kostenträger)

  • pflegebedingte Aufwendungen (Pflegekasse)
  • Aufwendungen der sozialen Betreuung (Pflegekasse)
  • Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (gesetzliche Krankenkasse)

Nicht übernommen werden andere Leistungen für z.B.

  • Unterbringung
  • Verpflegung

Gesetzliche Grundlagen

Persönliche Werkzeuge